Welche Energiekonzepte gibt es

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DAS KFW60-HAUS

Fordert einen Primärenergieverbrauch von maximal 60 kWh/m²a.

Mit einem Verbrauch von 30 kWh/m²a für die Heizung und nach EnEV anzusetzender 12 kWh/m²a für die Warmwasserbereitung ist das leicht zu erfüllen.

Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Fugen richtet sich auch hier nach der EnEV. Als Obergrenze sind also 3 Hausvolumen und bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck erlaubt. (Blower-Door-Messung)

Ansonsten werden keine konzeptionellen Vorgaben definiert

Das KfW 40 Haus

Beim KfW-Effizienzhaus 40 handelt es sich um einen Gebäudestandard, der bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz einer Immobilie stellt. Neubauten müssen in Deutschland gemäß Energieeinsparverordnung (EnEv) gewisse Werte einhalten, sie dürfen also nicht mehr Energie verbrauchen, als die EnEv vorschreibt. 

Dabei geht es vor allem um den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust der Immobilie. Der Primärenergiebedarf bezieht sich darauf, wie viel Energie für die Heizung, die Warmwasserbereitung, die Lüftung und die Kühlung des Gebäudes verbraucht werden. Im Bereich des Transmissionswärmeverlust setzt die EnEv Grenzen, wenn es um den Energieverlust der Immobilie nach außen hin geht.

Das KFW 70 Haus

KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Diese richtet sich nach der EnEV, in welcher die Kriterien für den modernen, effizienten Baustandard (KfW Effizienzhaus 100) festgelegt sind. Das KfW Effizienzhaus 70 darf davon nur 70% der Energie verbrauchen. Diese Kategorisierung hat auch Auswirkungen auf die Förderung durch die KfW. Daraus ergibt sich der Name KfW Effizienzhaus 70.

Definition KfW Effizienzhaus 70

Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60) die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zum Maßstab KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus:

  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf nicht mehr als 70% des Höchstwertes der EnEV für das Referenzhaus 100 betragen (daher KfW Effizienzhaus 70).
  2. Zudem muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert der EnEV um mindestens 15% unterschreiten (nicht mehr als 85% des Höchstwertes).

Förderung beim KfW Effizienzhaus 70

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb oder Bau von energiesparenden Häusern. Ein Haustyp heißt dabei KfW Effizienzhaus 70 (ganz früher KfW 60). Das Förderprogramm der KfW nennt aktuell Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren (151, 152, 430). Diese Programmänderungen der KfW zum 1.4.2012 unterstützen jetzt auch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Wärmeverteilung bestehender Heizungen ab 4.000 Euro. Bis dahin nannte sich das Programm “Ökologisch Bauen” und ging bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro. 

Das Drei-Liter-Haus

Fordert einen Heizenergieverbrauch von maximal 30 kWh je beheiztem m² Wohnfläche und Jahr (kWh/m²a). Das entspricht einem Heizölverbrauch von 3 l/m²a oder einem Erdgasverbrauch von 3m³/m²a.

 

Da beim Drei-Liter-Haus keine weiteren Forderungen gestellt werden, richtet sich der Primärenergieverbrauch nach den Berechnungsvorschriften der EnEV 2004 und darf bei kleineren Bauwerken, wie Ein- bis Zweifamilienhäusern bis ca. 140 kWh/m²a betragen. Das bedeutet: Neben z.B. 30 kWh/m²a für das Beheizen des Hauses dürfen bis maximal 110 kWh/m²a für die übrige Haustechnik (Warmwasser, mech. Lüftung etc.) verbraucht werden.

 

Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Fugen richtet sich hier ebenfalls nach EnEV. Als Obergrenze sind damit 3 Hausvolumen und bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck erlaubt. (Blower-Door-Messung) 



Das Passivhaus

Stellt ein sehr umfangreiches Hauskonzept dar. Zu den zu erfüllenden Forderungen werden auch Maßnahmen definiert, die zum Erreichen dieser Forderungen notwendig sind.

 

So fordert das Passivhauskonzept einen Heizenergieverbrauch von unter 15 kWh/m²a (das entspricht einem Heizölverbrauch von unter 1,5 l/m²a), einen Primärenergieverbrauch von maximal 120 kWh/m²a und eine Luftdichtigkeit der Gebäudehülle unter 0,6 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck.

 

Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind folgende:

  • Optimale Orientierung der Gebäude nach Süden zur passiven Sonnenenergienutzung (solare Gewinne).
  • Hochwärmedämmende Fenster mit Dreifachverglasung und einem U-Wert unter 0,8 und einem g-Wert größer als 50%.
  • Überdurchschnittliche Dämmung der Außenbauteile mit einem U-Wert zwischen 0,10 und 0,15.
  • Luftdichte Gebäudehülle mit weniger als 0,6 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck.
  • Mechanische Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung von mehr als 80% der Abwärme (passive Erwärmung der Frischluft) und einem Lüftungsvolumen von 30 m³ pro Stunde und Person.
  • Nutzung von Umgebungswärme (Erdwärme) durch Wärmepumpentechnik.
  • Verringerter Stromverbrauch durch Nutzung von Sonnenenergie und Verwendung effizienter Haushaltgeräte.
  • Geringer Energieverbrauch bei der Brauchwasserbereitung durch Nutzung von Sonnenenergie (Solarwärmekollektoren).


Das Niedrigenergiehaus

Dieser Standard stammt aus dem Jahr 1998 mit der heute veralteten Wärmeschutzverordnung WSV. Hier wird lediglich die Minimierung des Heizenergiebedarfs gefordert. 

Bei Einfamilienhäusern soll dieser kleiner als 70 kWh und bei Mehrfamilienhäusern kleiner als 55 kWh je beheiztem m² Wohnfläche sein. 

Die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses führte zum Passivhaus.